Deutsche Stimme von Jason Momoa verklagt Netflix wegen KI-Training
Synchronsprecher Matti Klemm, die deutsche Stimme von Jason Momoa und Benjamin Blümchen, will Netflix verklagen. Der Streamingdienst hat laut einer Datenauskunft KI-Systeme mit seinen Sprachaufnahmen trainiert, ohne ihn zu fragen oder zu bezahlen. Das Verfahren könnte für die gesamte Kreativbranche zum Präzedenzfall werden.

Worum es geht
Der Synchronsprecher Matti Klemm will Netflix verklagen. Klemm ist die deutsche Stimme von Jason Momoa und Mahershala Ali und spricht seit einiger Zeit auch Benjamin Blümchen, den Elefanten aus der bekannten Kinderhörspielserie. Netflix hat nach seiner Darstellung KI-Systeme mit seinen Sprachaufnahmen trainiert, ohne ihn zu fragen und ohne ihn zu bezahlen. Am 3. November 2026 kündigte der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS), in dem Klemm Mitglied ist, die Klage an. Klemm sieht seine Persönlichkeitsrechte, sein Urheberrecht und seinen Datenschutz verletzt. Unterstützt wird er von der Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), einer Bürgerrechtsorganisation, die regelmäßig Musterverfahren führt. Eingereicht werden soll die Klage Ende 2026. Golem, die Nachrichtenagentur dpa und das Branchenportal Voice Over Herald haben berichtet.
Wie Klemm davon erfahren hat: eine einfache Datenauskunft
Den Ausschlag gab kein Whistleblower und kein Datenleck, sondern ein Recht, das in Europa jeder hat. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darf man von jedem Unternehmen erfahren, welche persönlichen Daten es über einen speichert und wofür es sie nutzt. Klemm hat diese Auskunft bei Netflix angefordert. Laut VDS geht aus der Antwort hervor, dass Netflix „bereits in der Vergangenheit und ohne Klemms Wissen und Zustimmung KI-Systeme mit seinen persönlichen Sprachaufnahmen trainiert“ habe.
Die Reihenfolge der Ereignisse ist entscheidend. Seit Anfang 2026 sollen Sprecherinnen und Sprecher für Netflix-Produktionen in Deutschland neue Rechtevereinbarungen unterschreiben, die der VDS „AOR“ nennt. Darin steht, dass Aufnahmen für das Training von KI genutzt werden dürfen. Klemm hat diese Klauseln laut GFF nie unterschrieben. Seine Stimme sei trotzdem „ohne jede vertragliche Grundlage“ ins Training geflossen. Sein Anwalt Dr. Jonas Kahl von der Kanzlei Spirit Legal sagt:
„Netflix hat unserem Mandanten selbst bestätigt, dass es seine Stimme zum Training eigener Systeme nutzt. Er wurde nie gefragt und auch nicht bezahlt. Wir werden notfalls bis in die letzte Instanz gehen.“
Klemm selbst sagt auf der Kampagnenseite der GFF, er fürchte, dass die KI seine Arbeit übernehmen solle: „Das lasse ich mir nicht gefallen!“
Was die Klage erreichen will
Die GFF nennt drei Ziele. Erstens soll Netflix offenlegen, wie viele Sprachdaten von Klemm verwendet wurden und welche KI-Systeme damit trainiert wurden. Die bisherige Antwort bestätige zwar die Nutzung, erkläre aber nicht genug. Zweitens soll ein Gericht Netflix verbieten, Klemms Stimme künftig für KI-Training zu verwenden. Drittens soll festgestellt werden, dass ihm Schadensersatz zusteht. Darauf sollen sich später auch andere betroffene Sprecher berufen können.
Billig wird das nicht. Ein Verfahren durch alle Instanzen kann laut GFF einen sechsstelligen Betrag kosten. Die Organisation sammelt deshalb über die Kampagne „Unser Werk, unser Recht“ Geld, für diesen und weitere strategische Prozesse.
Netflix' Position
Netflix äußerte sich gegenüber der dpa knapp. Man nehme die aktuellen Diskussionen ernst. Außerdem verweist das Unternehmen auf eine Vereinbarung zu KI, die es im Vorjahr mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) geschlossen hat und die den Schutz von Sprechern stärke.
„Der Einsatz von KI bei Netflix entspricht dem geltenden Recht.“
Zur geplanten Klage selbst hat sich Netflix darüber hinaus nicht geäußert. Wie Reuters über die Economic Times berichtete, verlangt die BFFS-Vereinbarung eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung, bevor eine KI-erzeugte digitale Kopie einer Stimme verwendet wird. Regeln zur Bezahlung für KI-Nutzungen hat die Gewerkschaft aber bewusst ausgeklammert, weil es „derzeit keine Anhaltspunkte für eine angemessene Grundvergütung“ gebe und man eine ungünstige Vorfestlegung vermeiden wolle. Eine Stimmkopie zu verwenden und mit Aufnahmen eine KI zu trainieren, sind zwei verschiedene Dinge. Genau in dieser Lücke liegt der Streit.
Ein Konflikt, der seit Monaten schwelt
Die Klage ist der vorläufige Höhepunkt eines Streits, der im Frühjahr begann. Laut Economic Times und Reuters riefen deutsche Sprecher damals zu einem Boykott gegen Netflix auf. Ein großer Teil weigerte sich, die neuen Klauseln zu unterschreiben, und manche Synchronproduktionen kamen zum Stillstand. Netflix schrieb den Sprechern einen Brief: Ihre Sorgen beruhten auf einem Missverständnis darüber, wie die Aufnahmen genutzt werden sollen. Nach Angaben der VDS-Vorsitzenden Anna-Sophia Lumpe endete der Brief mit dem Hinweis, dass Inhalte bei anhaltendem Boykott in Deutschland nur noch mit Untertiteln statt Synchronfassung gezeigt würden.
Im Februar unterstützten laut GFF mehr als 2.100 Menschen eine Spendenaktion für ein erstes Rechtsgutachten. Im April beauftragte der VDS Spirit Legal, die Sache vor die Datenschutzbehörden zu bringen. Die Argumentation: Sprachaufnahmen, an denen man einen Sprecher erkennen und mit denen man ihn kopieren kann, sind biometrische Daten im Sinne der DSGVO. Das sind Körpermerkmale wie Fingerabdruck oder Gesicht, für die besonders strenge Regeln gelten. Eine Einwilligung sei außerdem weder freiwillig noch informiert, wenn man sonst die Rolle verliert. Anfang September reichten Klemm und weitere Sprecher Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbeauftragten ein. Der VDS bat zudem das Bundeskartellamt zu prüfen, ob Netflix seine Marktmacht missbraucht. Viele Sprecher fühlten sich „aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen“, die Klauseln zu unterschreiben.
Zuschauer bemerken die Folgen bereits. Laut Moviepilot wurden in „Lupin“ Teil 4 sechs deutsche Stimmen ausgetauscht, darunter Anne Helm, die Ludivine Sagniers Figur Claire spricht. Helm unterstützt Klemm öffentlich: „Wir kämpfen nicht nur für uns, sondern für die Anerkennung der Arbeit aller Kreativen.“
Zur Größe des VDS gibt es unterschiedliche Angaben. Voice Over Herald nennt rund 700 Sprecher in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Reuters-Meldung aus dem Frühjahr rund 600 Mitglieder.
Einordnung
Der Fall reicht über die Synchronbranche hinaus. VDS-Chefin Lumpe sagt, viele Konzerne hätten jahrelang urheberrechtlich geschützte Werke und persönliche Daten für KI-Training genutzt, ohne die Menschen dahinter zu fragen. Die Klage soll klären, ob das erlaubt war. Neu ist der Ansatz: Klemm stützt sich nicht nur auf das Urheberrecht, wo KI-Training juristisch umstritten ist, sondern vor allem auf den Datenschutz. Wenn ein Gericht Stimmaufnahmen als biometrische Daten einstuft, wären die Hürden für ihre Nutzung im Training hoch. Das könnte auch Synchron-, Hörbuch- und Werbesprecher in ganz Europa betreffen.
International geht die Entwicklung in eine ähnliche Richtung. In den USA haben Mitglieder der Gewerkschaft SAG-AFTRA gerade einen Vertrag für Zeichentrickserien angenommen, nach dem eine digitale Stimmkopie nur mit Zustimmung der Darsteller eingesetzt werden darf. Netflix betonte kürzlich in Seoul, jede Synchronsprache erfordere 50 bis 60 Menschen, und KI sei nur ein Werkzeug. Klemms Klage stellt eine andere Frage: Was ist mit den Aufnahmen passiert, bevor überhaupt jemand gefragt wurde? Offen ist noch vieles. Welche Systeme trainiert wurden, wie viele Daten es waren und ob Netflix sich auf eine andere Rechtsgrundlage beruft, ist nicht bekannt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil dürften Jahre vergehen. Ein praktischer Hinweis bleibt: Wer in der EU wissen will, was ein Unternehmen mit den eigenen Aufnahmen oder Daten macht, kann wie Klemm eine Auskunft nach der DSGVO verlangen.
Quellen
- golem – KI (DE) golem.de
- voiceoverherald.com voiceoverherald.com
- yahoo.com yahoo.com
- m.economictimes.com m.economictimes.com
Frag den KI-Assistenten
Fragen zu diesem Artikel, zur Installation oder zu Hintergründen? Unser Assistent kennt diese Seite und läuft auf unserem eigenen Rechner, nicht in einer fremden Cloud.
Der Assistent ist eine KI (Gemma 4) und kann sich irren – wichtige Angaben bitte in der Quelle prüfen. Fragen werden nur zum Beantworten genutzt und nach einer Stunde gelöscht. Bitte keine persönlichen Daten eingeben.
Kommentare
Was meinst du dazu? Schon ausprobiert? Schreib es hier, ohne Anmeldung.
Kommentare sind öffentlich. Links sind nicht erlaubt, beleidigende Beiträge löschen wir. Deinen eigenen Kommentar kannst du in diesem Browser jederzeit wieder löschen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.