Elvis gegen die KI: Presley-Erben und Eminem-Verlag verklagen Suno
Die Rechteinhaber von Elvis Presley werfen dem KI-Musikdienst Suno vor, die Stimme des „King“ auf Knopfdruck zu klonen – und stützen sich dabei auf ein neues Gesetz aus Tennessee. Am selben Tag reichte der Verlag von Eminems Songs eine eigene Urheberrechtsklage ein, es geht um rund 41 Millionen Dollar.

Worum es geht
Der KI-Musikgenerator Suno bekommt es mit zwei der bekanntesten Namen der Musikgeschichte zu tun. Am Freitag, dem 6. November 2026, haben die Rechteinhaber von Elvis Presley vor einem US-Bundesgericht im Northern District of California Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Laut Billboard ist die Klägerin Elvis Presley Enterprises, eine Tochter des Lizenzkonzerns Authentic Brands Group (ABG), die Presleys Namen, Bild, Stimme und große Teile seines Songkatalogs kontrolliert. Variety nennt eine Gruppe von Klägern, darunter ABG, Raleigh Music Publishing und weitere Presley-Rechteinhaber. Die Klageschrift hat 51 Seiten.
Am selben Tag reichten dieselben Anwälte eine zweite Klage ein, diesmal für Eight Mile Style. Der Verlag aus Ferndale (Michigan) kontrolliert Hunderte Songs von Eminem, darunter „Lose Yourself“, „Without Me“, „'Till I Collapse“, „Stan“ und „The Real Slim Shady“. Eminem selbst ist laut Variety keine Partei in dem Verfahren.
Suno ist einer der bekanntesten KI-Dienste, mit denen sich aus einer kurzen Textbeschreibung komplette Songs mit Gesang erzeugen lassen.
Der Kern der Elvis-Klage: die Stimme
Neu ist an diesem Fall nicht der Vorwurf, Suno habe urheberrechtlich geschützte Songs zum Training seiner Modelle genutzt. Den gibt es auch hier – genannt werden unter anderem „Can't Help Falling in Love“, „Don't Be Cruel“, „A Little Less Conversation“, „All Shook Up“, „Return to Sender“ und „(You're the) Devil in Disguise“. Im Mittelpunkt steht aber die Stimme. Suno soll es Nutzern ermöglichen, Presleys „unverwechselbare und ikonische Stimme“ zu klonen. Die Klageschrift beschreibt diese Stimme sehr genau:
„Elvis' Stimme besaß ein unverwechselbar reiches Timbre, mit einer warmen, samtigen Resonanz und perfekt eingesetztem Vibrato, verbunden mit seiner Fähigkeit, Technik und Vortrag innerhalb eines Songs und über verschiedene Musikstile hinweg zu variieren.“
Diese Beschreibung ist wichtig, weil das Gericht klären muss, was genau an einer Stimme geschützt ist und ob ein KI-Ergebnis sie tatsächlich nachahmt. Der Klage liegen Links zu Videos bei, die mit Suno erzeugte Songs zeigen, die stark nach Presley klingen. Anwalt Richard Busch von der Kanzlei Adams & Reese schreibt dazu: Das seien „NICHT Beispiele für Elvis Presley, der singt. Es sind synthetische und nicht lizenzierte Nutzungen von Elvis' Stimme und Abbild. Es gibt Hunderte bis Tausende weitere davon.“
In anderen Verfahren hatte Suno erklärt, seine aktuellen Modelle ließen keine Künstlernamen in Prompts – also den Texteingaben für die KI – zu und ahmten keine echten Stimmen nach. Die Kläger nennen das „eindeutig falsch“. Noch im vergangenen Monat habe Suno einen Elvis-Klon erzeugt, nachdem sein Name bloß im Liedtext stand. Wer einen Musikernamen wie „Elvis“ in Sunos „Create“-Funktion eingebe, bekomme Ergebnisse, die „die markanten und wiedererkennbaren Merkmale seiner Stimme kopieren und reproduzieren“.
Die Sprache der Klage ist drastisch. Suno habe Elvis' Identität „gestohlen“, sie liege „auf Servern“ und werde genutzt, „um massenhaft Geld zu verdienen“ – und das „vorsätzlich, böswillig und betrügerisch“. Ein Satz zielt auf die Zukunft der Musik:
„Der nächste Elvis wird keine Gitarre mehr in die Hand nehmen.“
Sunos „gieriges Wettrennen nach unten“ wolle menschliche Kreativität überflüssig machen, heißt es weiter.
Der ELVIS Act: ein Gesetz mit passendem Namen
Rechtlich spannend wird der Fall durch ein Gesetz aus Tennessee, das zufällig Elvis' Namen trägt: den Ensuring Likeness Voice and Image Security Act, kurz ELVIS Act. Gouverneur Bill Lee unterzeichnete ihn laut Voice Over Herald am 21. März 2024 im Honky-Tonk Robert's Western World in Nashville. Er wurde einstimmig verabschiedet und gilt seit dem 1. Juli 2024. Das Gesetz ergänzt ein Persönlichkeitsrechtsgesetz von 1984, das bereits Name, Foto und Abbild schützte, um die Stimme.
Drei Punkte machen es besonders:
- Auch Klone zählen: Geschützt ist eine Stimme ausdrücklich „unabhängig davon, ob der Klang die echte Stimme oder eine Simulation der Stimme enthält“, wie die Kanzlei Manatt das Gesetz zitiert.
- Nicht nur Werbung: Ältere Gesetze griffen meist nur bei kommerzieller Ausbeutung, etwa einer Werbung ohne Erlaubnis. Diese Einschränkung fällt weg.
- Werkzeuganbieter haften: Das Gesetz kann laut Billboard auch Unternehmen haftbar machen, die Werkzeuge für die unerlaubte Nutzung bereitstellen – also nicht nur die Person, die den Deepfake erstellt.
Betroffene, ihre Erben und andere Rechteinhaber können Schadenersatz verlangen. Unerlaubte Nutzung gilt zudem als Vergehen der Klasse A, also eine leichtere Straftat. Ausnahmen gibt es laut Manatt für Kommentar, Kritik, Wissenschaft, Satire und Parodie. Außerdem kann das US-Bundesurheberrecht Vorrang vor solchen Landesgesetzen haben. Das könnte für Sunos Verteidigung wichtig werden.
„Suno ist die Verkörperung dessen, warum der ELVIS Act so unbedingt nötig war“, heißt es in der Klage.
Die Eminem-Klage: 41 Millionen Dollar
Die Klage von Eight Mile Style ist eine klassische Urheberrechtsklage. Suno soll seine Modelle mit den Songs trainiert haben und Nutzern erlauben, Songs und Texte zu erzeugen, die Eminems Tracks nachahmen. Laut AI Weekly verlangt der Verlag 150.000 Dollar pro Song – das ist der Höchstbetrag für vorsätzliche Urheberrechtsverletzung in den USA. Bei rund 269 Werken ergibt das etwa 41 Millionen Dollar. Der Verlag wirft Suno vor, sein „gesamtes Geschäftsmodell auf Urheberrechtsverletzung in einem bislang ungesehenen Ausmaß aufgebaut“ zu haben.
Beide Klägergruppen werden von denselben Anwälten vertreten: Richard Busch, Mark Block, David Niemierzycki und Andrew Davis. Suno habe sich „mechanisch mit den Identitäten, der harten Arbeit, der Kreativität und der Zeit von Künstlern kodiert“ und daraus ein „Fließband für kaltes, hartes Geld“ gemacht, schreiben sie.
Sunos Antwort
Suno hat vor Gericht noch nicht geantwortet, sich aber gegenüber Billboard und Variety geäußert:
„Suno existiert, um Menschen dabei zu helfen, neue, originelle Musik zu schaffen, nicht um mit jemandes Namen oder Abbild Geschäfte zu machen, und wir verbieten jede unerlaubte Nutzung der Werke eines Künstlers.“
Man erlaube keine Prompts mit konkreten Künstlernamen und Songtiteln. Hochgeladene Audiodateien und Texte würden von externen Dienstleistern auf Missbrauch geprüft. Man arbeite laufend daran, die Schutzmechanismen zu verbessern. ABG-Sprecherin Lark-Marie Antón sagte dagegen, die Klage und ihre Beweise „sprechen für sich“. Name, Bild, Stimme und Musik von Elvis gehörten „zu den wertvollsten geistigen Eigentumswerten der Welt“.
Wie Suno argumentieren dürfte, zeigt ein anderes Verfahren. Der Americana-Sänger Jason Isbell und weitere Musiker haben eine Sammelklage angestrebt, weil Suno ihre Identität ausnutze. Laut Variety konnten Nutzer die Sperren für Künstlernamen umgehen: Sie fragten nach „Ton und Phrasierung“ eines Künstlers, nutzten bürgerliche Namen statt Künstlernamen (etwa beim Rapper Common) oder setzten Leerzeichen zwischen die Buchstaben. Suno erklärte dort, Künstlernamen dienten nur als „Kürzel für das Genre“. Es sei „nichts Rechtswidriges“ daran, einen Song im Stil eines Künstlers anzufragen.
Eine wachsende Liste von Klagen
Für Suno ist das nur ein weiteres Verfahren. 2024 verklagten alle drei großen Musikkonzerne das Unternehmen wegen des Trainings. Warner Music Group einigte sich im vergangenen Jahr. Lizenzdeals mit Warner, BMG und Believe flossen in das Modell „v6“ ein, das im September erschien. Universal und Sony klagten daraufhin erneut und nannten v6 laut Variety „die Frucht desselben vergifteten Baums“. Hinzu kommen Klagen der Musikverlage Round Hill Music und Reservoir. Laut AI Weekly kam die Universal-Einigung mit dem Konkurrenten Udio etwa eine Woche vor den neuen Klagen – Suno hat sich mit den beiden großen Labels dagegen nicht geeinigt.
Auch gegen andere KI-Firmen gehen die Kläger vor. ABG und weitere Presley-Verlage verklagten im Oktober Anthropic: Der Chatbot Claude soll mit 274 Presley-Songs trainiert worden sein, gefordert werden 48,6 Millionen Dollar. Anthropic bestreitet das. Eight Mile Style verklagte im Juni Meta auf rund 110 Millionen Dollar, weil 243 Eminem-Aufnahmen ohne Erlaubnis in den Musikbibliotheken von Facebook, WhatsApp und Instagram gelegen hätten. Ein Bundesrichter in Michigan ließ den Fall in die Beweisaufnahme gehen. Sunos Marktwert haben die Klagen bisher nicht geschadet: Im Juni sammelte das Unternehmen 400 Millionen Dollar bei einer Bewertung von 5,4 Milliarden Dollar ein.
Einordnung
Laut Billboard sind die beiden Elvis-Klagen gegen Suno und Anthropic zusammen das bislang bedeutendste Vorgehen im Namen eines einzelnen Musikers gegen KI. Juristisch wichtig ist vor allem der Teil über die Stimme. Urheberrechtsklagen wegen Trainingsdaten gibt es viele. Ob ein KI-Anbieter haftet, weil seine Nutzer eine wiedererkennbare Stimme erzeugen, hat dagegen noch kein Gericht geklärt. Bekommen die Kläger recht, hätten nicht nur Stars, sondern auch Sprecher, Synchronschauspieler und andere Stimmprofis in Tennessee einen Präzedenzfall – darauf weist Voice Over Herald hin. Setzt sich Suno durch, wären solche Landesgesetze schwächer, als ihre Befürworter versprochen haben.
Offen ist vieles. Ob der ELVIS Act überhaupt vor einem Gericht in Kalifornien greift, ob das Bundesurheberrecht Vorrang hat und ob die Beispielsongs eine Nachahmung belegen oder nur einen Musikstil, muss das Gericht klären. Bisher sind alle Vorwürfe nur Behauptungen der Kläger. Ein Urteil ist nicht in Sicht. Die Klagen zeigen aber, dass die Musikbranche zweigleisig vorgeht: Einige Konzerne schließen Lizenzdeals, andere Rechteinhaber setzen auf maximalen juristischen Druck.
Quellen
- Bing News (en-US) aiweekly.co
- billboard.com billboard.com
- voiceoverherald.com voiceoverherald.com
- variety.com variety.com
- Bing News (en-GB) localmemphis.com
- Bing News (en-US) cbsnews.com
- Merkliste: superpowerdaily.com superpowerdaily.com
- Google News (US) news.google.com
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- Google News (US) news.google.com
- Google News (US) news.google.com
- Bing News (en-US) timesofindia.indiatimes.com
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