Lizenzwäsche per KI: Warum Asahis Wechsel zur GPL die eigentliche Lücke nicht schließt
Asahi Linux stellt alle Repositories von MIT auf GPL um. Der Grund: Fremde Entwickler sollen Code aus privaten Forks kopiert und per Sprachmodell umgeschrieben haben, um seine Herkunft zu verschleiern. Wir haben nachgeprüft, ob Copyleft gegen diese Masche überhaupt etwas ausrichtet. Ergebnis: Es macht geschlossene Kopien teurer, verhindern kann es sie nicht.

Darum geht es
Asahi Linux ist das Freiwilligenprojekt, das Linux auf Macs mit Apple-Chips bringt. Am 7. November 2026 hat es im Fortschrittsbericht zu Linux 7.3 einen Kurswechsel verkündet: Alle Repositories wechseln von der freizügigen MIT-Lizenz zur GNU General Public License in Version 2 oder neuer. Autor James Calligeros begründet das mit mehreren Versuchen, die MIT-Lizenz auszunutzen, um das Projekt zu ersetzen und Linux auf Apple Silicon zu Geld zu machen. In Extremfällen sei Code für unfertige Funktionen aus privaten Forks von Teammitgliedern übernommen worden. Er sei entweder ohne Namensnennung veröffentlicht oder „nachlässig mit LLM-Hilfe umgeschrieben“ worden, „um seine Herkunft zu verschleiern“. Wer das war, schreibt Asahi nicht.
Unsere Frage lautet: Hilft die GPL gegen genau diese Masche? Copyleft bedeutet, dass veränderte Versionen bei der Weitergabe unter denselben offenen Bedingungen stehen müssen. Das greift aber nur, wenn das Ergebnis rechtlich noch als Bearbeitung des Originals gilt. Unsere These: Die GPL macht KI-gestützte geschlossene Forks teurer, verhindert sie aber nicht. Die eigentliche Lücke ist das ungeklärte Urheberrecht an KI-Umschreibungen.
Was Asahi angekündigt hat und was schon umgestellt ist
Asahi hatte bewusst viel Code unter MIT veröffentlicht, damit auch BSD-Systeme ihn nutzen können. Laut Bericht ist das „leider nicht mehr tragfähig“. Künftig soll aller Asahi-Code „ausschließlich unter starken Copyleft-Lizenzen“ stehen. Als Vorbild nennt Asahi Wine, das 2002 von MIT zur LGPL wechselte. Die Fachpresse vermisst drei Angaben: eine Liste der betroffenen Repositories, einen Zeitplan und eine Aussage zum Umgang mit bestehendem Code.
Ein Blick in die Repositories zeigt, dass ein Teil schon umgestellt ist:
| Komponente | Bisher | Stand 8. November 2026 |
|---|---|---|
| m1n1 (Bootloader) | MIT | GPL-2.0 ab Version 2.0.0. Lizenz-Commit vom 30. September, v1.9.9 vom 2. Oktober als letztes MIT-Release |
| speakersafetyd (Lautsprecherschutz) | MIT | GPL-2.0 für Code nach Version 2.0.2 |
| asahi-installer | MIT | laut README noch MIT |
| Kernel-Treiber | laut Asahi Lina (2022) doppelt lizenziert unter GPL und MIT | der Kernel ist ohnehin GPL-2.0 |
| Mesa-Treiber (OpenGL, Vulkan „HoneyKrisp“) | Mesa-Kern unter MIT | upstream unverändert |
Wichtig ist der Satz im m1n1-README: Code bis einschließlich 1.9.9 bleibt unter MIT verfügbar. Wer will, kann also jederzeit vom letzten MIT-Stand aus weiterentwickeln.
Welche Forks gemeint sein könnten
Der Bericht nennt keine Namen. It's FOSS führt als Kontext zwei Projekte an. Das erste ist Aurora Silicon mit dem Vulkan-Treiber Borealis. Er ist laut eigener Angabe von HoneyKrisp abgeleitet, läuft auf M1 bis M5 sowie auf dem A18 Pro und wird in einem eigenen Mesa-Fork gepflegt. Laut Phoronix hat das Projekt die KI-Regeln von Mesa durch eine eigene, KI-freundliche Richtlinie ersetzt. Ende Oktober hat Khronos, das Gremium hinter dem Grafikstandard Vulkan, Borealis eine eigene Treiber-ID zugeteilt. Das zweite Projekt ist Gravity Linux, ein Fedora-Ableger von Cody Ho, der früher bei Apple und OpenAI gearbeitet hat. Laut The Register hat Gravity sich wegen der LLM-Politik von Asahi abgespalten. Seinen M4-GPU-Treiber hat es in rund einem Monat überwiegend mit Coding-Agenten gebaut. Der Lizenz-Commit für m1n1 kam fünf Tage nach dem Register-Bericht vom 25. September. Ob beides zusammenhängt, sagt Asahi nicht.
Beide Forks sind selbst Open Source. Gravitys Bootloader, ein Fork von m1n1, stellt eigene Beiträge inzwischen sogar unter die GPL. Das README widerspricht sich allerdings bei der Frage, ob „nur v2“ oder „v2 oder neuer“ gilt.
Was die GPL leisten kann und was nicht
Ein Punkt geht in der Debatte oft unter: Auch MIT verlangt, dass Copyright- und Lizenzhinweis in allen Kopien erhalten bleiben. Wer Code ohne Namensnennung übernimmt, verstößt also schon gegen MIT. Das ist ein Problem der Durchsetzung, kein Mangel der Lizenz. Für die einzelnen Szenarien ergibt sich folgendes Bild:
| Szenario | MIT | GPL |
|---|---|---|
| 1:1-Kopie in ein geschlossenes Produkt | erlaubt, mit Lizenzhinweis | nur mit offengelegtem Quellcode |
| Kopie ohne Namensnennung | Verstoß | Verstoß |
| KI-Umschreibung, die Struktur und Aufbau übernimmt (Bearbeitung) | erlaubt, mit Hinweis | Quellcode muss offengelegt werden |
| KI-Neuimplementierung nur der Funktion, mit genug Abstand | greift nicht | greift nicht |
| Offener Konkurrenz-Fork (wie Borealis oder Gravity) | erlaubt | erlaubt, wenn er offen bleibt |
| Fork vom letzten MIT-Stand | erlaubt | nicht betroffen |
Der Wine-Präzedenzfall zeigt, was realistisch zu erwarten ist. Der proprietäre Fork WineX, später Cedega, von TransGaming beruhte auf der letzten Wine-Version unter X11-Lizenz und lief nach dem Wechsel weiter. Laut Wikipedia übernahm TransGaming danach zunächst keinen Wine-Code mehr, integrierte später aber einzelne LGPL-Teile. Der Dienst wurde erst im Februar 2011 eingestellt, auch weil Wine Funktionen aufholte. Die Lizenz hat den Fork also nicht verhindert. Sie hat ihn von neuem Code abgeschnitten.
Bei Mesa hat Asahi am wenigsten Spielraum. Mesa steht im Kern unter MIT, und wer beiträgt, muss der Lizenz der jeweiligen Komponente zustimmen. Am gemeinsamen Asahi-UAPI-Header halten neben Asahi auch Collabora und Broadcom Rechte. Unsere Einschätzung: Upstream-Code kann Asahi nicht im Alleingang umlizenzieren, und reine GPL-Treiber in Mesa wären ein Bruch mit der dortigen Praxis. Ausgerechnet bei den GPU-Treibern, wo Borealis ansetzt, ist der GPL-Wechsel deshalb am schwächsten.
Kritik kommt vor allem aus dem BSD-Lager. OpenBSD-Entwickler Bryan Steele nannte die Umlizenzierung von m1n1 und Treibern ohne Zustimmung aller früheren Mitwirkenden „unaufrichtig und fehlgeleitet“. Die Apple-Silicon-Unterstützung von OpenBSD hängt an m1n1. Laut runtimewire haben auch DHH und Peter Steinberger das KI-Verbot des Projekts kritisiert. Ihre Originalaussagen zu Asahi konnten wir nicht finden. DHH spottet allerdings schon länger über KI-Richtlinien von Linux-Projekten: Sie seien so, als würde man die Eisenbahn ablehnen, weil man gern Esel streichelt.
chardet: Lizenzwechsel per Claude, Analyse steht noch aus
Wie offen die Kernfrage ist, zeigt die Python-Bibliothek chardet. Maintainer Dan Blanchard ließ sie Ende Februar 2026 in fünf Tagen mit Claude neu schreiben und veröffentlichte Anfang März Version 7.0.0 unter MIT statt LGPL. Paketname und Programmierschnittstelle blieben gleich. Das Plagiatswerkzeug JPlag fand laut Blanchard höchstens 1,29 Prozent Ähnlichkeit zu früheren Versionen. Zwischen den Vorgängerversionen lagen die Werte bei 43 bis 93 Prozent. In seinem eigenen Protokoll räumt Blanchard aber ein, dass Claude alten Code gelesen hat, darunter die komplette Datei universaldetector.py. Der Jurist hinter shujisado.org sieht die Abhängigkeit vom Original deshalb als deutlich an. Ob geschützter Ausdruck übernommen wurde, sei dagegen offen. Später wechselte Blanchard zu 0BSD, einer Lizenz fast ohne Bedingungen, um der Frage auszuweichen, ob KI-Code überhaupt schutzfähig ist.
Zoë Kooyman, Direktorin der Free Software Foundation, sagte The Register:
„An einem Large Language Model, das den Code aufgenommen hat, den es neu implementieren soll, ist nichts ‚clean‘.“
Clean Room heißt das klassische Verfahren, bei dem ein Team nur eine Beschreibung schreibt und ein anderes, das den Originalcode nie gesehen hat, nach dieser Beschreibung neu programmiert. Bradley Kuhn kündigte im März für die Software Freedom Conservancy eine Analyse an und warnte, sie werde lange dauern. Auf dem Blog der Organisation ist bis heute nichts dazu erschienen. Die Lizenzjuristin Heather Meeker hält es dagegen für wahrscheinlich richtig, dass 7.0.0 nicht unter der LGPL stehen muss, weil niemand übernommenes geschütztes Material benannt hat. Sie bezeichnet Copyleft ohnehin als „dahinsiechend“. Dass das Ganze kein Gedankenspiel ist, zeigt der Dienst Malus: Er bietet „Clean Room als Service“ an und verkauft laut 404 Media tatsächlich KI-Nachbauten.
Unsere Einschätzung: Bei chardet liegen die Protokolle offen, und trotzdem gibt es acht Monate später keine belastbare Antwort. Bei verdeckten Umschreibungen, wie Asahi sie beschreibt, wäre schon die Beweislage viel schlechter.
Die Rechtslage in Deutschland, der EU und den USA
Nach § 69a UrhG ist ein Programm geschützt, wenn es die „eigene geistige Schöpfung“ seines Urhebers ist. Urheber kann nur ein Mensch sein. Vollständig von KI erzeugter Code ist laut der Kanzlei CMS deshalb gemeinfrei, also für jeden frei nutzbar. Bearbeitungen eines Programms brauchen nach § 69c Nr. 2 die Zustimmung des Rechteinhabers. Der EuGH hat 2012 im Fall SAS Institute entschieden, dass Funktionalität, Programmiersprache und Dateiformate nicht geschützt sind. Eine KI-Neuimplementierung, die nur die Funktion übernimmt, verletzt also nichts. Übernimmt sie dagegen Struktur und Aufbau, kann sie eine Bearbeitung sein. Wo die Grenze liegt, muss im Einzelfall entschieden werden. Ein deutsches Urteil zu KI-Code haben wir nicht gefunden.
Die Beweislast liegt beim Kläger. Ein Test, den Taylor Wessing 2025 beschrieben hat, zeigt zudem, dass die ausdrückliche Anweisung, keinen geschützten Code zu verwenden, Kopien nicht verhindert. Für geschlossene Forks gibt es noch einen Haken: Ihr Code muss gar nicht urheberrechtlich geschützt sein. Wer nur Binärdateien verteilt, kann sich auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen stützen.
In den USA hat das Berufungsgericht für den neunten Bezirk am 16. September 2026 im Copilot-Verfahren Doe v. GitHub entschieden: Die KI-Ausgaben seien neue Werke und keine Kopien, aus denen Urheberangaben entfernt wurden. Ob sie Urheberrechte verletzen, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Ansprüche aus den Lizenzverträgen sind in erster Instanz noch anhängig.
Codeberg verbietet, statt zu lizenzieren
Andere setzen auf Hausregeln statt auf Lizenzen. In den Nutzungsbedingungen von Codeberg steht seit Juli 2026 unter § 2 (1) Nr. 7 ein Verbot für Projekte, die „überwiegend aus Code von generativen KI-Werkzeugen“ bestehen, ausdrücklich etwa Claude und OpenAI Codex. Die Mitglieder stimmten mit 358 zu 144 bei 14 Enthaltungen dafür. Als Begründung nennt Codeberg laut The Register den unklaren Urheberrechtsstatus und „License Laundering“, also Lizenzwäsche. Durchgesetzt wird die Regel nur im Einzelfall. Was „überwiegend“ heißt, ist nicht definiert. Berichte über gelöschte Projekte haben wir nicht gefunden. Asahi verbietet generative KI für wesentliche Beiträge ebenfalls und begründet das unter anderem damit, dass LLMs die Clean-Room-Regeln des Reverse Engineerings verletzen könnten. Solche Regeln gelten aber nur für das eigene Projekt. Was andere mit dem Code machen, regeln sie nicht.
Einordnung
Unsere Einschätzung: Asahis Schritt ist nachvollziehbar, zielt aber nur auf einen Teil des Problems. Die GPL verändert die Rechnung für kommerzielle, geschlossene Ableger. Wer Asahi-Code nutzen will, muss den Quellcode offenlegen oder so weit neu schreiben, dass keine Bearbeitung mehr vorliegt, und dafür das rechtliche Risiko tragen. Das erschwert Due-Diligence-Prüfungen und Investoren-Pitches. Gegen offene Konkurrenz-Forks wie Borealis oder Gravity hilft die GPL dagegen nicht. Gegen fehlende Namensnennung hätte schon MIT genügt, wenn man den Verstoß durchsetzt. Und der alte MIT-Stand bleibt nutzbar, so wie Cedega auf der letzten X11-Version von Wine aufbaute.
Die eigentliche Lücke ist die Frage, ab wann eine LLM-Umschreibung noch eine Bearbeitung ist. Dazu gibt es weder ein Gerichtsurteil noch das Gutachten der Software Freedom Conservancy noch eine klare Linie im EU-Recht. Belegt sind Asahis Vorwürfe bisher nicht. Das Projekt hat weder Beispiele noch Verantwortliche öffentlich benannt. Solange das so bleibt, ist der GPL-Wechsel vor allem ein politisches Signal: Wer Copyleft-Code per KI „wäscht“, soll wenigstens wissen, dass er sich auf unsicheres Terrain begibt.
Quellen
- Asahi Linux: Progress Report Linux 7.3 asahilinux.org
- LWN: Asahi Linux 7.3 progress report lwn.net
- Asahi Linux: Generative AI Policy asahilinux.org
- It's FOSS: Asahi Linux Drops MIT and Goes Full GPL itsfoss.com
- runtimewire: Asahi Linux plans GPL switch runtimewire.com
- GitHub: AsahiLinux/m1n1 github.com
- GitHub API: m1n1 Releases api.github.com
- GitHub: AsahiLinux/speakersafetyd github.com
- GitHub: AsahiLinux/asahi-installer github.com
- Mesa-Dokumentation: Lizenz docs.mesa3d.org
- The Register: Asahi fork embraces LLMs and lands Linux on the M4 Mac mini theregister.com
- GitHub: KhronosGroup/Vulkan-Docs PR #2841 (Borealis) github.com
- GitHub: GravityLinux/bootloader github.com
- GitHub: chardet Issue #327 github.com
- Dan Blanchard: Everything Claude Saw dan-blanchard.github.io
- shujisado.org: chardet 7.0 dispute shujisado.org
- Heather Meeker: The Chardet Controversy heathermeeker.com
- The Register: Chardet dispute shows how AI will kill software licensing theregister.com
- LWN: The relicensing of chardet lwn.net
- The Register: Codeberg gives vibe-coded projects the toss theregister.com
- Codeberg: Terms of Use codeberg.org
- Linux Stans: Codeberg Votes to Ban Vibe-Coded Projects linuxstans.com
- CMS: KI-generierter Softwarecode in der Due Diligence cms.law
- Gesetze im Internet: § 69c UrhG gesetze-im-internet.de
- LTO: EuGH zu Computerprogrammen (SAS Institute) lto.de
- Fenwick: Ninth Circuit Holds Copilot Creates New Code fenwick.com
- Taylor Wessing: Open Source-Risiken bei KI-generiertem Code taylorwessing.com
- Wikipedia: Cedega en.wikipedia.org
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